BIG digital ab 2024: Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben in Brandenburg

KMU, also alle Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme, können für eine Betriebsstätte in Brandenburg ab sofort wieder Zuschüsse für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen BIG-digital, also dem Brandenburger Innovationsgutschein für Digitalisierung, können Digitalisierungsmaßnahmen der Unternehmen mit bis zu 350.000 € gefördert werden. Neben der Umsetzung des Vorhabens im Modul Implementierung, welche mit bis zu 250.000 € gefördert wird, werden die Module Beratung und Schulung mit je 50.000 € bezuschusst. Sofern das Modul Beratung gewählt wird, muss es der Implementierung und Schulung vorgeschaltet sein.

Die Förderquote liegt bei 50%, also können im Modul Implementierung maximal 500.000 € an Kosten angesetzt werden, bei Beratung und Schulung jeweils 100.000 €.

Bei der Implementierung sind (wie bei der alten Richtlinie auch schon) projektbezogene eigene Personalkosten (AN-Brutto + 30% Pauschale für AG-SV und Gemeinkosten), Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie Fremdleistungen (Beratung, Softwareentwicklung, Auftragsforschung) förderfähig.

Zum besseren Verständnis will ich hier ein kurzes Rechenbeispiel in vereinfachter Darstellung für die Implementierung geben:

Eigene Personalkosten: 30 im Projekt förderfähige Personenmonate á 4.000 € AN-Brutto = 120.000 € + 30% Zuschlag = 156.000 €

Fremdleistungen für Beratung und Software-Entwicklung = 100.000 €

Technische Ausrüstung = 30.000 €

Macht zusammen förderfähige Kosten von 286.000 € und bei einer Quote von 50% einen Zuschuss von 143.000 €.

Neben bestimmten Förderausschlüssen richtet sich der Fokus in der aktuellen Förderrunde stärker als bisher darauf, dass es sich um eine Prozess- oder Organisationsinnovation handeln muss. Damit dies bei der Projektplanung entsprechend berücksichtigt wird, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Berater. Sprechen Sie mich gerne an!

Ihr Frank Baldensperger

 

Stand: Mai 2024

ZIM: Änderungen 2024

Zum Jahresbeginn 2024 gibt es im ZIM eine gravierende Änderung: Der pauschale Gemeinkostenzuschlag von 100% auf die projektbezogenen Personalkosten wurde infolge einer Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU zum Schutz des europäischen Binnenmarkts abgeschafft. Für alle Bewilligungen seit Jahresbeginn gilt, dass die übrigen Kosten separat berechnet und dann auch im Rahmen des Verwendungsnachweises nachgewiesen werden müssen. Weitere Gemeinkosten, wozu auch Betriebs- und Materialkosten gehören, werden pauschal mit 20% der Summe der Personalkosten und der separaten Kosten abgegolten.

Zu den separat förderfähigen Kosten gehören:

  • Personalzusatzkosten: AG-SV-Beiträge, anteilige Kosten für Urlaub, Krankheit etc., Kosten für Weiterbildung sowie Steigerung der Personalkosten während der Laufzeit
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung: Kosten für Instrumente, Arbeitsgeräte etc., sofern sie über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden nur anteilig (Abschreibung!), auch Gerätemieten und GWG sind förderfähig
  • Projektbezogene Kosten für Gebäude und Grundstücke: Anteilige Gebäudemieten (Basis: Nettokaltmiete), bei Gebäuden und Grundstücken im Eigenbesitz nur die Wertminderung während der Projektlaufzeit
  • Projektbezogene Kosten für Auftragsforschung (FuE-Fremdleistungen, Recherchen, Erwerb/Lizenzierung von Patenten Dritter etc.)

Damit verliert das ZIM aus meiner Sicht etwas an Attraktivität und in einigen Projekten wird die Förderung sinken. Dennoch bleibt das Förderprogramm ein zentraler Baustein der branchenoffenen Mittelstandsförderung.

Die aktuelle Richtlinie läuft nur noch bis Ende 2024, deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen Antrag zu stellen.

Stand: Februar 2024

ZIM: Wieder zwei Bewilligungen pro Jahr möglich

Für forschungsaffine Unternehmen gibt es im ZIM gute Nachrichten: Die im Zuge des Antragsstopps 2021 eingeführte Beschränkung, dass Unternehmen nur noch eine Bewilligung innerhalb von 24 Monaten erhalten können, wurde aufgehoben. Ab sofort gilt wieder die alte Regel, dass pro Unternehmen zwei Projekte innerhalb von zwölf Monaten bewilligt werden können. Dies wird nun sicherlich bis zum Ende der Laufzeit der Richtlinie (31.12.2024) Bestand haben.

Das deutet darauf hin, dass sich das Antragsvolumen im ZIM wieder normalisiert hat, demzufolge sollten sich die Chancen auf eine Bewilligung eines eingereichten Antrags ebenfalls wieder „normalisiert“ haben, also in etwa die alte Quote von 70% wieder erreicht werden.

Zur Meldung geht es hier:

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2023/3/2023-09-11-aufhebung-der-massnahme-zur-begrenzung-von-bewilligungen.html

Stand: September 2023

Willkommen im Förderjahr 2023

Herzlich Willkommen im Newsblog von Baldensperger Consulting. Ab sofort werde ich Sie hier unregelmäßig über Neuigkeiten aus der Welt der Fördermittel für KMU in Brandenburg und ganz Deutschland informieren. Wir erwarten mit Spannung die konkrete Ausgestaltung der in der GRW geplanten Neuerungen und für Brandenburg hat die ILB mehrere neue Programme für KMU angekündigt. Beim ZIM zeichnet sich in 2023 eine gewisse Konsolidierung ab, einhergehend mit einer etwas niedrigeren Bewilligungsquote (bisher 60%). 

Ihr Frank Baldensperger

Wiederaufnahme ZIM

Die ZIM-Richtlinie wurde im August 2022 nach zehnmonatiger Pause freigeschaltet und es können aktuell wieder Anträge gestellt werden. Eine wesentliche Neuerung gibt es jedoch: Pro Unternehmen kann innerhalb von zwei Jahren nur noch ein FuE-Antrag bewilligt werden. Entscheidend ist dabei das Datum des Zuwendungsbescheids. Diese Regelung gilt auch rückwirkend, also müssen aktuell (Stand 01/23) alle Unternehmen, die ab dem Frühjahr 2021 eine Bewilligung im ZIM erhalten haben, mit der Antragstellung noch abwarten. Dies gilt jedoch nur für FuE-Projekte, nicht etwa für die Teilnahme an ZIM-Netzwerken.

Geförderte Businessplan-Coachings in der Phase vor der Gründung

Im Zuge der neuen Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen für Existenzgründer in der Vorgründungsphase bekam die STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch Oderland als 1A-Gründungszentrum den Zuschlag für die Nachfolgeprojekte von Lotsendienst, Young Companies und Innovationen brauchen Mut zur Betreuung von Gründerinnen und Gründern in Märkisch-Oderland bzw. für innovative Gründungsvorhaben in ganz Brandenburg.

Als gelisteter Berater begleite ich seit nunmehr 12 Jahren und auch weiterhin angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erstellung des Businessplans und der Ausarbeitung der Finanzplanung, der Fördermittelsuche und der Finanzierung durch Banken. Die Kosten für die Beratung werden vom Land Brandenburg (und kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds) übernommen.

Mehr Infos gibt’s bei www.lotsendienst.net