Zum Jahresbeginn 2024 gibt es im ZIM eine gravierende Änderung: Der pauschale Gemeinkostenzuschlag von 100% auf die projektbezogenen Personalkosten wurde infolge einer Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU zum Schutz des europäischen Binnenmarkts abgeschafft. Für alle Bewilligungen seit Jahresbeginn gilt, dass die übrigen Kosten separat berechnet und dann auch im Rahmen des Verwendungsnachweises nachgewiesen werden müssen. Weitere Gemeinkosten, wozu auch Betriebs- und Materialkosten gehören, werden pauschal mit 20% der Summe der Personalkosten und der separaten Kosten abgegolten.
Zu den separat förderfähigen Kosten gehören:
- Personalzusatzkosten: AG-SV-Beiträge, anteilige Kosten für Urlaub, Krankheit etc., Kosten für Weiterbildung sowie Steigerung der Personalkosten während der Laufzeit
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung: Kosten für Instrumente, Arbeitsgeräte etc., sofern sie über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden nur anteilig (Abschreibung!), auch Gerätemieten und GWG sind förderfähig
- Projektbezogene Kosten für Gebäude und Grundstücke: Anteilige Gebäudemieten (Basis: Nettokaltmiete), bei Gebäuden und Grundstücken im Eigenbesitz nur die Wertminderung während der Projektlaufzeit
- Projektbezogene Kosten für Auftragsforschung (FuE-Fremdleistungen, Recherchen, Erwerb/Lizenzierung von Patenten Dritter etc.)
Damit verliert das ZIM aus meiner Sicht etwas an Attraktivität und in einigen Projekten wird die Förderung sinken. Dennoch bleibt das Förderprogramm ein zentraler Baustein der branchenoffenen Mittelstandsförderung.
Die aktuelle Richtlinie läuft nur noch bis Ende 2024, deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen Antrag zu stellen.
Stand: Februar 2024