Für forschungsaffine Unternehmen gibt es im ZIM gute Nachrichten: Die im Zuge des Antragsstopps 2021 eingeführte Beschränkung, dass Unternehmen nur noch eine Bewilligung innerhalb von 24 Monaten erhalten können, wurde aufgehoben. Ab sofort gilt wieder die alte Regel, dass pro Unternehmen zwei Projekte innerhalb von zwölf Monaten bewilligt werden können. Dies wird nun sicherlich bis zum Ende der Laufzeit der Richtlinie (31.12.2024) Bestand haben.
Das deutet darauf hin, dass sich das Antragsvolumen im ZIM wieder normalisiert hat, demzufolge sollten sich die Chancen auf eine Bewilligung eines eingereichten Antrags ebenfalls wieder „normalisiert“ haben, also in etwa die alte Quote von 70% wieder erreicht werden.
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Stand: September 2023