Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Bund und Länder haben eines der wichtigsten deutschen Programme zur Förderung betrieblicher Investitionen umfassend überarbeitet.
Für Unternehmen ergeben sich daraus teilweise deutlich bessere Fördermöglichkeiten. Besonders interessant sind die erleichterten Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie ein völlig neuer Förderzugang über die Steigerung der Arbeitsproduktivität. Damit können künftig auch Investitionen förderfähig sein, die nicht unmittelbar mit einem starken Personalaufbau verbunden sind.
Was ist die GRW-Förderung?
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gehört zu den wichtigsten Instrumenten der regionalen Wirtschaftsförderung in Deutschland. Ziel ist es, Investitionen und Beschäftigung in strukturschwächeren Regionen zu unterstützen.
Gefördert werden insbesondere betriebliche Investitionen, beispielsweise in:
- neue Betriebsstätten,
- die Erweiterung bestehender Standorte,
- neue Produktionskapazitäten,
- Maschinen und technische Anlagen,
- neue oder wesentlich veränderte Produktionsprozesse,
- die Diversifizierung der Produktion sowie
- unter bestimmten Voraussetzungen Transformations- und Innovationsvorhaben.
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Bund und Länder finanzieren die GRW gemeinsam. Die konkrete Antragstellung und Bewilligung erfolgt über die jeweiligen Bundesländer.
Entscheidend ist dabei der Standort der geförderten Betriebsstätte: GRW-Förderung ist nur innerhalb der ausgewiesenen Fördergebiete möglich.
Was ändert sich bei der GRW ab 2026?
Die Neuaufstellung der GRW verfolgt insbesondere das Ziel, Investitionen in Wachstum, Beschäftigung, Produktivität und Transformation stärker zu unterstützen und gleichzeitig die Förderbedingungen zu vereinfachen.
Für Unternehmen sind insbesondere folgende Änderungen relevant.
1. Neuer Förderzugang über die Steigerung der Produktivität
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Voraussetzung des sogenannten regionalwirtschaftlichen Effekts.
Bislang mussten Unternehmen bei vielen Investitionsvorhaben insbesondere nachweisen, dass sie entweder
- die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöhen oder
- ein Investitionsvolumen erreichen, das die durchschnittlichen Abschreibungen der vergangenen drei Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigt.
Seit 2026 kommt eine dritte Möglichkeit hinzu:
Ein Investitionsvorhaben kann auch dann förderfähig sein, wenn die Arbeitsproduktivität der geförderten Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent steigt.
Die Arbeitsproduktivität wird dabei als Verhältnis zwischen Umsatzerlösen und tatsächlich besetzten Dauerarbeitsplätzen bestimmt. Gleichzeitig muss entweder die Beschäftigung oder die Gesamtbruttolohnsumme mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden.
Diese Regelung gilt zunächst für Bewilligungen bis zum 31. Dezember 2028.
Warum ist das Produktivitätskriterium so wichtig?
Gerade für Investitionen in
- Automatisierung,
- Digitalisierung,
- moderne Produktionsanlagen,
- effizientere Fertigungsverfahren oder
- neue Technologien
ist diese Änderung von großer Bedeutung.
Bislang konnten Investitionen an den GRW-Voraussetzungen scheitern, wenn mit der Modernisierung zwar die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erheblich verbessert wurde, gleichzeitig aber keine zusätzlichen Arbeitsplätze entstanden.
Mit dem neuen Produktivitätskriterium können nun auch Investitionen einen GRW-Zugang erhalten, deren Schwerpunkt auf Effizienzsteigerung und langfristiger Sicherung des Unternehmensstandortes liegt.
2. Erleichterte Voraussetzungen speziell für KMU
Zusätzliche Erleichterungen gelten vorübergehend für kleine und mittlere Unternehmen.
Für Bewilligungen bis zum 31. Dezember 2028 wurden zwei zentrale Schwellenwerte abgesenkt:
Arbeitsplatzkriterium
Statt einer Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent genügt bei KMU eine Erhöhung um mindestens 5 Prozent.
Investitionskriterium
Statt die durchschnittlichen Abschreibungen der vergangenen drei Jahre um mindestens 50 Prozent zu überschreiten, genügt bei KMU ein Überschreiten um mindestens 25 Prozent.
Damit können insbesondere Investitionen von bestehenden mittelständischen Unternehmen deutlich häufiger die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine GRW-Förderung erfüllen.
3. Transformation und Zukunftstechnologien werden stärker berücksichtigt
Die GRW wird zugleich stärker auf den wirtschaftlichen und technologischen Strukturwandel ausgerichtet.
Insbesondere sollen Investitionen in Transformations- und Netto-Null-Technologien stärker unterstützt werden. Damit sollen strukturschwache Regionen von Investitionen profitieren, die für die Dekarbonisierung und Transformation der Wirtschaft relevant sind. Die konkrete Förderung hängt dabei von den jeweils verfügbaren beihilferechtlichen Grundlagen und der Umsetzung durch das betreffende Bundesland ab.
Für Unternehmen kann sich daher insbesondere bei größeren Investitionen in neue Produktionsverfahren, Energietechnologien oder transformationsrelevante Technologien eine genauere Prüfung der GRW-Fördermöglichkeiten lohnen.
4. Neue Förderung für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen
Auch der Innovationsbereich wird ausgeweitet.
Neu aufgenommen wurde eine Fördermöglichkeit für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen. Diese sollen Unternehmen ermöglichen, innovative Technologien, Produkte und Verfahren unter praxisnahen Bedingungen zu entwickeln und zu erproben.
Gleichzeitig wurde die mögliche Förderhöchstsumme für Innovationscluster von bisher fünf auf zehn Millionen Euro angehoben.
Damit gewinnt die GRW auch für technologieorientierte Unternehmen, Forschungseinrichtungen und regionale Innovationsverbünde weiter an Bedeutung.
5. Vereinfachung des GRW-Regelwerks
Neben neuen Fördermöglichkeiten wurde auch das Regelwerk überarbeitet. Nicht mehr benötigte Förderregelungen und Berichtspflichten wurden gestrichen, verschiedene Bestimmungen zusammengeführt und bestehende Regelungen klarer gefasst.
Auch der bisherige Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ wird in die GRW integriert.
Wer kann von der GRW-Förderung profitieren?
Die GRW richtet sich grundsätzlich an Unternehmen, die Investitionen in einer förderfähigen Region durchführen.
Besonders interessant ist das Programm für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte wirtschaftsnahe Dienstleistungsunternehmen. Welche Branchen konkret förderfähig sind, wird auch durch die Umsetzung des jeweiligen Bundeslandes bestimmt.
Die Unternehmensgröße spielt ebenfalls eine wichtige Rolle:
Kleine und mittlere Unternehmen können in der Regel von höheren Förderintensitäten und erweiterten Fördermöglichkeiten profitieren. Auch Großunternehmen können in bestimmten Fördergebieten und bei bestimmten Investitionsarten unterstützt werden, allerdings gelten hierbei deutlich strengere beihilferechtliche Voraussetzungen.
Wie hoch ist die GRW-Förderung?
Einen bundesweit einheitlichen Fördersatz gibt es nicht.
Die maximal mögliche Förderhöhe hängt insbesondere ab von
- dem Investitionsstandort,
- der Einstufung der Region als C- oder D-Fördergebiet,
- der Unternehmensgröße,
- der Art des Investitionsvorhabens,
- der beihilferechtlichen Grundlage und
- den jeweiligen Förderbestimmungen des Bundeslandes.
Grundsätzlich gilt: Je stärker eine Region strukturell benachteiligt ist und je kleiner das investierende Unternehmen ist, desto höher können die möglichen Förderquoten ausfallen.
Die bundesweite GRW-Fördergebietskarte gilt derzeit für die Förderperiode 2022 bis 2027.
Welche Investitionen sollten Unternehmen jetzt prüfen?
Die neuen Regelungen machen eine GRW-Prüfung insbesondere bei folgenden Vorhaben interessant:
Erweiterungsinvestitionen:
Aufbau zusätzlicher Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten.
Modernisierung und Automatisierung:
Neue Maschinen, Anlagen oder digitalisierte Produktionsprozesse, die die Produktivität deutlich erhöhen.
Neue Betriebsstätten:
Errichtung eines zusätzlichen Unternehmensstandortes innerhalb eines GRW-Fördergebietes.
Diversifizierung:
Aufnahme neuer Produkte oder Tätigkeiten an einer bestehenden Betriebsstätte.
Transformation:
Investitionen in neue Technologien, klimafreundlichere Produktionsverfahren oder transformationsrelevante Produktionskapazitäten.
Gerade bei Modernisierungs- und Automatisierungsinvestitionen eröffnet das neue 10-Prozent-Produktivitätskriterium zusätzliche Möglichkeiten.
Wichtig: Förderung vor Beginn des Vorhabens prüfen
Wie bei vielen Investitionsförderprogrammen ist der richtige Zeitpunkt entscheidend.
Grundsätzlich sollte die Förderfähigkeit vor Bestellung von Maschinen und Anlagen, Abschluss verbindlicher Lieferverträge oder Beginn der Investitionsmaßnahmen geprüft werden. Die konkreten Anforderungen zum Vorhabenbeginn ergeben sich aus dem jeweils anwendbaren Förderprogramm und dem Beihilferecht.
Da die Bundesländer die GRW eigenständig umsetzen, können sich die konkreten Voraussetzungen, Fördersätze und Antragsverfahren von Land zu Land unterscheiden.
Fazit: GRW 2026 erweitert die Möglichkeiten für Investitionsförderung
Die Neuaufstellung der GRW zum 1. Januar 2026 verbessert insbesondere die Voraussetzungen für Investitionen bestehender Unternehmen.
Besonders relevant sind:
- das neue Produktivitätskriterium von mindestens 10 Prozent,
- die für KMU bis Ende 2028 abgesenkten Schwellen beim Arbeitsplatz- und Investitionskriterium,
- zusätzliche Möglichkeiten im Bereich Transformation und Zukunftstechnologien sowie
- die Ausweitung der Innovationsförderung.
Damit können künftig auch Investitionen förderfähig sein, bei denen nicht die Schaffung zahlreicher zusätzlicher Arbeitsplätze, sondern Produktivität, Modernisierung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes im Vordergrund stehen.
Sie planen eine Investition?
Ob eine GRW-Förderung möglich ist und welche Förderquote erreicht werden kann, hängt stark von Standort, Unternehmensgröße, Branche und Art des geplanten Vorhabens ab.
Ich prüfe Ihr Investitionsvorhaben auf Förderfähigkeit, ermittle die geeigneten Fördermöglichkeiten und begleite Sie bei der Vorbereitung und Beantragung der Förderung.

